Fachanwaltsnotruf für Strafrecht: 0163 - 555 1927

Fachanwalt für Strafrecht: 0163 - 555 1927 oder 0211 - 6799236


Fachanwaltsnotruf STRAFRECHT (z.B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung/Firmendurchsuchung)
 
Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz ist seit ca. 10 Jahren Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und erziehlt gute Ergebnisse. Wir arbeiten kompetent, schnell und zuverlässig. Vereinbaren Sie bitte einen Termin, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz: 0211 - 67 99236 .
 
Haft
 
Sie, ein Verwandter oder ein Freund(in) ist verhaftet worden? Schalten Sie uns sofort ein!
 
Der Anwalt kann direkt reagieren und die Weichen "neu" stellen und grundsätzlich erreichen, dass Sie (bzw. Ihr Freund(in), Verwandte etc. ) von der Haft verschont wird. Der Anwalt besorgt die Ermittlungsakte oder die Strafrechtsakte . Der Anwalt begleitet Sie z.B. zu dem Termin vor den Haftrichter (in) und verteidigt Sie! Sie müssen grundsätzlich 24 Stunden nach Ihrer Verhaftung einem Richter(in) vorgeführt werden. Treffen Sie grundsätzlich keine Aussage ohne Ihren Anwalt. Der Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre Rechte und baut die Verteidigung auf. Engagierte und effektive Strafverteidigung beginnt möglichst früh und führt in der Regel zu einem ausgezeichneten Ergebnis. Sie müssen bei der Polizei keine Aussage machen und auch nicht vor dem Richter. Lassen Sie sich sofort durch uns vertreten. Sie sollten sofort einen Rechtsanwalt nehmen.. Die Kosten sind grundsätzlich von Ihnen oder Dritten zu bezahlen, die die Kosten für Sie bezahlen.
 

Die Familie ist meist hilflos wie sie helfen kann. Aber auch sie kann einen Anwalt beauftragen, der sich der Sache annimmt. Vereinbaren Sie einen Termin oder schreiben Sie uns an.
 
Rufen Sie das Strafverteidigerbüro Barnewitz aus Düsseldorf an: 0211 - 67 99236, Notruf: 0163 - 555 1927 Wir helfen Ihnen.
 
Hausdurchsuchung/Firmendurchsuchung
 
Werden Sie von einer Hausdurchsuchung überrascht? oder von einer Firmendurchsuchung? Reagieren Sie, schalten Sie einen Anwalt ein. 1. Muss ich die Beamten rein lassen? 2. Warten die Beamten, bis der Anwalt kommt? 3. Muss ich meine Passwörter der Computer verraten oder die Verschlüsslung der Rechner mitteilen? Zu 1: Grundsätzlich müssen Sie die Beamten rein lassen, wenn der Durchsuchungsbeschluss sich auch auf die konkrete Wohnung/Haus bezieht. Anders mag dies sein, wenn z.B. in einem Haus eine bestimmte Wohnung nicht im Beschluss benannt wird. Dies müßte überprüft werden. Es muß Ihnen ein Protokoll über die beschlagnahmten Gegenstände überreicht werden indem festgehalten wurde, was mitgenommen wurde und dieses sollte auch in Ihrer Gegenwart verfasst werden. Zu 2: Grundsätzlich warten die Beamten auf den Anwalt, wenn dieser schnell kommen kann. Bleiben Sie ruhig und freundlich. 3. Grundsätzlich müssen Sie die Passwörter Ihrer Computer nicht verraten.
 
Sie haben einen Anspruch darauf, dass ein Anwalt bei der Durchsuchung dabei ist und die Sache begleitet. Rufen Sie einen Anwalt an. Der Anwalt besorgt auch die Ermittlungsakte und bereitet die Schutzschrift für Sie vor.
 
Falls Sie keinen Anwalt erreichen nutzen Sie z.B. den Anwaltsnotdienst der örtlichen Anwaltsvereine, die grundsätzlich in jeder Stadt existieren. Zögern Sie nicht direkt am Anfang einen Strafverteidiger einzuschalten. Sie benötigen in der Regel einen engagierten Profí, wenn Sie in Not geraten, um keine Fehler zu machen und eine gute Verteidigung zu erhalten. Sie haben ein Recht auf einen Anwalt zu jeder Tageszeit. Der Anwalt kann direkt Kontakt mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht aufnehmen sowie Akteneinsicht nehmen und die Sache in Ihrem Sinne fördern und einem Ende zuführen. Machen Sie grundsätzlich keine Aussage ohne Ihren Anwalt.
 
Strafverteidigung ist in der Regel enorm zeitintensiv. Dieser Einsatz muß natürlich vom Mandanten bzw. von Dritten bezahlt werden (Familie oder Freunde). Es können auch Kautionen gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgehandelt werden etc.
 
Bei Interesse mehr Informationen z.B. auf unserer Homepage: www.ra-barnewitz.de
 
0211 - 67 99 236 Unser Team freut sich auf Sie!
 
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