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Ehescheidung - Anwalt für Familienrecht aus Düsseldorf
Scheidung, "online Scheidung" seit über 10 Jahren
Ihre Familienrechtskanzlei aus Düsseldorf scheidet seit über 10 Jahren kompetent, zuverlässig und erfolgreich.
Zu unseren zufriedenen Mandanten gehörten z.B. bereits Freiberufler, Sportler, Künstler, Angestellte, "normale Familien, Hausfrauen, Hausmänner, Führungskräfte, Selbständige, Unternehmer, Ärzte, Beamte, Journalisten, Renter, oder Handwerker, Studenten sowie Prominente (W/M) etc.
Füllen Sie einfach jetzt Ihr Scheidungsformular auf unserer Homepage aus und bringen Sie bequem von zu Hause Ihre Scheidung jetzt auf den Weg. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und reichen Ihre Scheidung bei Wunsch direkt ein.
GRATIS- Anwaltskosten für Ihre Scheidung ermitteln wir für Sie kostenlos, einfach Formular ausfüllen und an uns absenden,
Ihr Scheidungsformular
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Bei Fragen rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin.
0211 - 67 99 236
Zeitschriften bestätigen immer wieder, dass die "Online- Scheidung" mit weniger Stress und Kosten verbunden ist. Aber was ist überhaupt eine Online-Scheidung? Eine "Online-Scheidung" gibt Ihnen z.B. die Möglichkeit ohne Besuch eines Anwaltes Ihre Scheidung auf den Weg zu bringen. Alles läuft per Internet, Fax, Telefon und/oder Post ab. Sie benötigen keine Anfahrtswege,oder lange Besprechungstermine! Natürlich können Sie aber trotzdem uns besuchen, wenn Sie dieses wünschen und Fragen persönlich klären möchten! Wir vertreten Sie grundsätzlich bundesweit. Ihre Scheidung muß in der Stadt eingereicht werden, wo Ihr Ehepartner (W/M) lebt bzw, wo die Kinder mit Ihnen leben.
Eine Online-Scheidung bietet sich z.B. an, wenn Sie sich einverrnehmlich von Ihrem Partner/Partnerin scheiden lassen möchten und Sie bald oder bereits seit einem Jahr getrennt leben. Wenn Sie sich nicht einvernehmlich scheiden lassen vertreten wir Sie z.B. auch. In diesem Fall können Sie ebenfalls die online Unterlagen ausfüllen. Sie sollten allerdings einen Termin vereinbaren. Für den Fall der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie grundsätzlich nur einen Rechtsanwalt. Die Anwaltskanzlei Dr. Barnewitz arbeitet zusätzlich mit Anwälten bundesweit zusammen.
Ihr Partner/Partnerin bräuchte grundsätzlich keine anwaltliche Vertretung, wenn Sie anwaltlich vertreten sind und sie könnten sich die Anwaltskosten teilen. Ein Anwalt kann allerdings nur einen Mandanten vertreten, also nicht beide Ehepartner. da die Vertretung von beiden Parteien gesetzlich (grundsätzlich) verboten ist. Ihr Partner dürfte vor Gericht auch nur dem Scheidungsnatrag zustimmen und dürfte grundsätzlich keinen eigenén Antrag stellen. Der Scheidungsantrag muß von demjenigen eingereicht werden der anwaltlich vertreten ist. Ansonsten müßte er sich ebenfalls einen eigenen Anwalt nehmen. Sofern Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben überreichen sie diese bitte an uns. Wenn Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschliesen möchten informieren Sie uns bitte direkt hierüber. Wir erstellen für Sie einen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach Ihren Vorstellungen. Bitte übersenden Sie uns für Ihre Scheidung in Kopie die Heiratsurkunde.
Sie können natürlich auch eine "Online-Scheidung" Formular ausfüllen, wenn Ihr Ehepartner (W/M) bereits anwaltlich vertreten wird. Reichen Sie uns dann freundlicherweise einfach die Unterlagen des Gerichtes ein.
Gerne können Sie auch einen Besprechungstermin vereinbaren. Für Ihre "schnelle" Scheidung füllen Sie einfach jetzt online Ihr Scheidungsformular aus und beschleunigen Sie dadurch Ihre Scheidung
Antragsformular-Scheidung
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Lesen Sie in Ruhe alle Informationen auf unserer Homepage durch und rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bezahlen müssen Sie erst etwas, wenn die Scheidung bei Gericht eingereicht wird und Sie keine Prozeßkostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe wünschen oder erhalten. Wenn Sie uns die Gehaltsbescheinigungen Von Ihnen und Ihres Mannes/Frau übersenden können wir Ihnen auch in der Regel mitteilen, wie teuer die Anwaltskosten werden. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und sind grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt in der BRD gleich!
Sofern Ihr Einkommen gering ist können wir für Sie einen Prozeßkostenhilfeantrag (PKH) (Verfahrenskostenhilfe) bei Gericht stellen, so dass das Gericht möglicherweise für Sie die Anwaltskosten bzw. die Gerichtskosten komplett trägt. Hierzu müssen Sie bitte ein PKH-Formular ausfüllen (finden Sie z.B auf unserer Homepage), dass wir dem Familiengericht nebst Ihrer Anlagen (Vermögenssituation) und Nachweise) zur Entscheidung übersenden. Möglicherweise gewährt Ihnen das Gericht im Rahmen der PKH Gewährung aber auch "nur" die Möglichkeit die Kosten in Ratenzahlungen aufbringen zu können, max. 48 Raten. Lesen Sie auch unsere Informationen zur Verfahrenskostenhilfe bzw. PKH unter dem Menüpunkt Anwaltskosten. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe unter unserer Beiordnung erhalten bezahlen Sie an uns nichts. Evtl zahlen Sie Raten an das Gericht.
Ansonsten fallen nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert an, die bei allen Anwälten in der BRD nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gleich sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barnewitz freut sich auf Sie, rufen Sie uns an: 0211 - 67 99 236