BTMG - Betäubungsmittel/Drogen, Pillen lange Haftstrafen?

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Barnewitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Barnewitz

Betäubungsmittel lange Haftstrafen?
Betäubungsmittelstraftaten (BtM) müssen nicht zwangsläufig zu langen Haftstrafen führen oder? Es geht um Ihre Lebenszeit - lassen Sie sich von einem Profi vertreten.
 
Wenn ein Drogen-Verfahren (Heroin, Kokain, Ecstasy, Maruhana, LSD etc.) gegen Sie läuft sollten Sie direkt Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz aus Düsseldorf einschalten. Wir vertreten seit über 10 Jahren große und kleine Betäubungsmittelstrafverfahren (BtMG Verfahren) in NRW und Deutschlandweit, Vorwurf der Einfuhr und gewerbliches Handeltreiben und/oder Eigenkonsum. Beispielsweise haben wir in einem Verfahren in dem die Staatsanwaltschaft und die Kammer ursprünglich eine Strafe von über acht Jahren Haft für möglich hielt mit zwei Jahren Strafe auf Bewährung also ohne Haft abschliessen können. Auch haben wir bereits erfolgreiche Revisionen vor dem Bundesgerichtshof geführt, die zu milderen Strafen führten. Einmal wurde z.b. die Strafe etwa auf die Hälfte für den Mandanten halbiert.
 
Auch haben wir in kleineren und internationalen BTMG-Verfahren gute Ergebnisse erziehlt.
 
Vertrauen auch Sie unserer langjährigen Kompetenz. Bedenken Sie dass engagierte und erfolgreiche Strafverteidigung zeitintensiv ist. Aus diesem Grunde vereinbaren wir in der Regel ein Pauschalhonorar oder treffen eine Honorarvereinbarung nach Aufwand mit Ihnen bzw. mit Verwandten oder Freunden von Ihnen (Stundensatzvereinbarung). Im Einzelfall übernehmen wir evtl. auch eine Pflichtverteidigung, wobei in der Regel ein Zusatzhonorar" je nach Bedeutung und Aufwand des Falles notwendig ist. Sie sind es sich Wert.
 
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer "Beauftragung" das Aktenzeichen der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft, oder des Gerichts mit und Faxen Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zu. Die Vollmacht finden Sie auf unserer Homepage, sowie auch unsere Faxnummer. Bitte teilen Sie uns auch Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum mit. Vereinbaren Sie danach einen Terrmin mit uns. Wir melden uns bei Ihnen.
 
Sofern Freunde oder Verwandte uns beauftragen, da jemand z.B. in Haft ist teilen Sie uns bitte alles mit was sie wissen. Wir werden den neuen Mandanten (W/M) in der Regel unverzüglich besuchen und alles weitere veranlassen. Auch werden wir Ihnen mitteilen, wie Sie eine Besuchserlaubnis vom Amtsgericht (Bei Untersuchungshaft) erhalten. Wir werden ihn/sie besuchen und Akteneinsicht beantragen und die Verteidigung direkt aufnehmen. Wir kennen uns auch mit §§ 35, 31 BtmG aus. Vereinbaren Sie einen Termin.
 
Wir sind für Sie da. Unser Team freut sich auf Sie. www.ra-barnewitz.de
 
0211 - 67 99 236
 
Anwalt - Notruf: 0163 - 555 1927
 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. jur. Lars Chr. Barnewitz
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