Rechtsanwaltskanzlei
Barnewitz
Kontakt
Anfahrt
Impressum
Vollmacht
Fachanwalt Strafrecht
Dr. Lars C. Barnewitz
TEAM
Kanzleiphilosophie
11Jahre Erbrecht
-Vorsorgevollmacht
11 Jahre Familienrecht
-Ihr Scheidungsformular
-kompetente SCHEIDUNG
-Scheidungskosten ab 0 €
Düsseldorfer Tabelle
-Nachehelicher Unterhalt
§§ Ihr Anwaltsnotruf Düsseldorf
Haftsachen
-gute Ergebnisse Strafrecht
-BtMG, Drogen
FACHANWALT STRAFRECHT
HAFT, Anwaltsnotruf
ComputerSTRAFRECHT
Gute Ergebnisse
BTMG /Drogen
STRAFRECHTSGEBIETE
Pflichtverteidigung
-STRAFRECHTSGEBIETE
So urteilen Mandanten (W/M)
Internetstrafrecht
Strafrecht über 11 Jahre
-WirtschaftsSTRAFRECHT
Vollmachten/Formulare
Ordnungswidrigkeiten
Bücher
Stellenangebote/Karriere
Presse
Links
Phishing, Computerstrafrecht: 0163 -555 1927, 0211 - 67 99236
Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz
Gute Ergebnisse seit über 10 Jahren im Strafrecht mit Strafverteidiger und Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz, Computerstrafrecht, Internet-Strafrecht, Online Strafrecht, Phishing etc. seit Jahren. Gute Ergebnisse mit uns auch 2011.
Beispiel:
Landgericht Bonn, Wirtschaftskammer Jugendstrafe auf Bewährung für jetzt 21 Jährigen wegen sog. Phisingtaten und Computerbetrug
Urteil der Wirtschaftskammer des Landgerichts Bonn vom 02.09.2008, Wirtschaftsstrafrechtsverfahren/ Internetstrafrecht
Mildes Urteil für einen Mandanten von Rechtsanwalt Barnewitz, Bewährungsstrafe, also keine Haft. Teilweise aber lange Haftstrafen im Bonner grossen "Phishing Verfahren" .
Vor Prozessbeginn berichtete bereits u.a.das Wochenmagazin "der Focus" und viele Tageszeitungen, wie die WZ Düsseldorf über den großen Fall.
Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Bonn hat nach ca. 2 Jahren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn und des Bundeskriminalamtes sowie einer anschliessenden Verfahrensdauer von ca. einem Jahr von den fünf Angeklagten einen Heranwachsenden den Rechtsanwalt Lars Barnewitz aus Düsseldorf vertreten hat wegen sog. Phishing Taten mit internationalen Beuzug (Trojaner, Spam, Online Casino etc.) schliesslich "nur" noch zu einer Jugendstrafe von 14 Monaten Bewährungsstrafe, also ohne Haft verurteilt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft für den Mandanten von RA Barnewitz bis zu 5 Jahren Haft für möglich gehalten und wollte kein Jugendstrafrecht mehr anwenden. Von den ca. 40 Tatvorwürfen konnten nur noch 4 nachgeweisen werden. Die Vorwürfe der Bande und der krimenellen Vereinigung wurden fallen gelassen und vom Landgericht Bonn freigesprochen.