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Düsseldorfer Unterhaltstabelle 2011 neu
Düsseldorfer Unterhaltstabelle 2011
Quelle: Düsseldorfer Tabelle, OLG Düsseldorf
NEU:
Die neue aktuelle Düsseldorfer Unterhaltstabelle ist da. Lassen Sie sich beraten.
Berücksichtigen Sie bitte auch dass nach einem neuen BGH- Urteil aus 2008 möglicherweise die Kita und Kindergatenkosten anteilsmässig extra beim Unterhalt zu berücksichtigen sind. Diese Kosten sollen nicht mehr komplett von der Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sein (Ausnahme z.B. die Essenskosten etc.). Das gesamte BGH-Urteil finden Sie auf unserer Homepage. Bitte lassen Sie sich bei Fragen beraten und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir zitieren Auszüge aus dem Artikel von der Homepage des © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
"Guter Start für Familien in 2010: Wachsende Familienleistungen schaffen Stabilität
Zum 1. Januar 2010 erhalten Familien für jedes Kind 20 Euro mehr Kindergeld
Mit dem Beschluss des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes bekommen Eltern ab Januar nächsten Jahres monatlich deutlich mehr Kindergeld überwiesen. So erhöht sich der Betrag, mit dem der Staat Familien mit einem und zwei Kindern fördert auf 184 Euro monatlich, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt. Bei höheren Einkommen wird das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Das Gesetz regelt auch eine Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro geregelt.
Kindesunterhalt wird erhöht
Die Erhöhung des Kinderfreibetrages wirkt sich auch unmittelbar auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von alleinerziehenden Elternteilen aus. Infolgedessen werden die Sätze des gesetzlichen Mindestunterhalts angepasst und erhöhen sich entsprechend für die einzelnen Altersgruppen. Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt damit ab:
•für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
•für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro
•für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Auf diesen Mindestunterhalt wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet."
Quelle: Auszug von der Homepage vom:
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend