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Kompetente Hilfe vom Rechtsanwalt für Familienrecht seit Jahren
Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung, Rechtsanwalt für Familienrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Chr. Barnewitz
2010 wurden fast 200.000 Ehen in der Bundesrepublik Deutschland geschieden, Tendenz auch 2012 weiterhin steigend, also hoch. Die Rheinische Post titelt am 14. September 2011 "Scheidungs-Rekord". Beweisen Sie Ihre Liebe und Fürsorge durch einen Ehevertrag. Vermeiden Sie möglicherweise viel Stress, Streit, Zeitverlust, und extrem hohe Geldausgaben und Nervenkriege falls die Ehe nicht hält. Vereinbaren Sie einen Termin: 0211 - 67 99236
EHEVERTRAG: Sie wollen Heiraten?- Regeln Sie diesen wichtigen Teil Ihrer Zukunft auch teilweise mit Hilfe Ihres Anwaltes. Es gibt viele rechtliche Aspekte an die Sie vielleicht vor der Heirat gar nicht alle denken möchten. Sie denken aber auch verantwortungsvoll an sonstige Notfälle und Versicherungen, also vereinbaren Sie einen Termin.
Eheverträge gelten oft als unsexy, obwohl gerade Frauen oft auf einen Vertrag bestehen, wenn sie Vermögen haben. Sowohl Männern als auch Frauen kann ein Ehevertrag enorm helfen Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden. Vielleicht helfen Eheverträge auch, dass eine Ehe hält, da sie klare Regelungen für beide Seiten schafft und Vertrauen und Grenzen setzt.
Gegen Scheidungen gibt es keinen Versicherungsschutz, aber wenigstens die Möglichkeit einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung für faire Regelungen abzuschliessen. Denken Sie daran, dass im Falle einer Scheidung z.B. Ihr Unternehmen nicht in der Lage sein könnte Ihre(n) Partner(in) auszuzahlen. Erkundigen Sie sich jetzt und lassen Sie sich beraten und vertreten.
Sie haben auch eine Autoversicherung in der Zeit wenn Sie keinen Unfall bauen. Im Fall eines Unfalles sind Sie sehr dankbar.
Wir entwerfen auch gerne Ihren Ehevertrag und haben auf diesem Gebiet seit Jahren viel Erfahrung und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Setzen Sie auf Erfahrung und fachliche Kompetenz und vermeiden Sie möglicherweise lange und teure Gerichtsverfahren, falls es Mal zur Trennung kommt.
NEU: Seit dem 01.09.2009 hat sich im Familienrecht viel gesetzlich geändert und wir kennen die aktuelle Rechtsprechung bis 2012 dazu. Lassen Sie sich vertreten und verringern Sie Ihr Lebensrisiko. Jedes Jahr ergehen zu den neuen Gesetzen zahlreiche neue Urteile die wir für Sie auswerten. Lassen Sie sich vertreten und helfen.
Es macht grundsätzlich deshalb Sinn einen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschliessen. Es sind möglicherweise viele Komplexe aus dem gemeinsamen Vermögen zu regeln, wie Immobilien, Wohnungen, PKW´s, Schulden. Konten, Aktien, Versicherungsverträge, Versorgungsausgleich (Rente), Unterhaltsansprüche, Möbel, Kunstwerte , Schmuck etc.. Wenn Sie selbständig oder Unternehmer(in) sind benötigen Sie vermutlich ohnhin eine vertragliche Lösung, bevor sie heiraten, um nicht bei einer Scheidung ihr Unternehmen zu gefährden.
Wir helfen Ihnen Ihre Interessen juristisch zu formulieren und abzusichern. Dabei kann der Vertrag für beide Parteien fair sein. Scheuen Sie nicht uns mit Ihren Interessen zu beauftragen.Wir entwerfen nach Ihren Vorstellungen einen Vertrag und verhandeln mit dem Partner/in. Es lassen sich auch Vereinbarungen über den Unterhalt der Parteien und über das Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder fixieren. Vereinbaren Sie einen Termin beim Anwalt.
Mehr Informationen z.B. auf unserer Homepage unter: www.ra-barnewitz.de
Wir freuen uns auf Sie! Die Rechtsanwaltskanzlei Barnewitz aus Düsseldorf, Telefon: 0211 - 67 99 236
NEU NEU NEU
NEU:
Sie können vor Einreichung der Scheidung auch den Versorgungsausgleich (Rente) mit Ihrem Partner(in) ausschliessen lassen oder modifizieren lassen, z.B. wenn Sie Ihre Rente nicht auf Ihren Ehepartner durch den Versorgungsausgleich anteilig übertragen lassen möchten. Seit dem 01.09.2009 kann Ihre Scheidung dank einer gesetzlichen Änderung auch noch schneller durchgeführt werden. In vielen Fällen muß z.B. der Versorgungsausgleich nicht mehr durchgeführt werden, oder kann leichter abgetrennt werden, so dass sich Ihr Scheidungstermin um bis zu 3-4 Monate verkürzen kann. Das Famililiengericht muss diesen Ausschluss auch seit 01.09.09 nicht mehr genehmigen, sondern braucht grds. nur noch eine grobe "Inhaltskotrolle" durchzuführen, ob im Einzelfall eine Sittenwidrigkeit vorliegen könnte. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich vertreten. Fragen Sie uns einfach: 0211 - 67 99 236