Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz: 0163 - 555 1927

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Gute Ergebnisse seit über 10 Jahren im Strafrecht mit Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz, Computerstrafrecht, Phishing
 
Landgericht Bonn, Wirtschaftskammer Jugendstrafe auf Bewährung für jetzt 21 Jährigen wegen sog. Phisingtaten und Computerbetrug, Urteil der Wirtschaftskammer des Landgerichts Bonn vom 02.09.2008, Wirtschaftsstrafrechtsverfahren/ Internetstrafrecht
 
Mildes Urteil für einen Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Barnewitz, Bewährungsstrafe, also keine Haft. Teilweise aber lange Haftstrafen im Bonner grossen "Phishing Verfahren" .
 
Vor Prozessbeginn berichtete bereits u.a.das Wochenmagazin "der Focus" und viele Tageszeitungen, wie die WZ Düsseldorf über den großen Fall.
 
Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Bonn hat nach ca. 2 Jahren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn und des Bundeskriminalamtes sowie einer anschliessenden Verfahrensdauer von ca. einem Jahr von den fünf Angeklagten einen Heranwachsenden den Rechtsanwalt Lars Barnewitz aus Düsseldorf vertreten hat wegen sog. Phishing Taten mit internationalen Beuzug (Trojaner, Spam, Online Casino etc.) schliesslich "nur" noch zu einer Jugendstrafe von 14 Monaten Bewährungsstrafe, also ohne Haft verurteilt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft für den Mandanten von RA Barnewitz bis zu 5 Jahren Haft für möglich gehalten und wollte kein Jugendstrafrecht mehr anwenden. Von den Heranwachsenden war der Mandant von Dr. Lars Barnewitz der einzige, der noch Jugendstrafrecht bekommen hat. Die anderen wurden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Von ca. 40 Tatvorwürfen aus der Anklageschrift konnten nur noch 4 nachgeweisen werden. Die Vorwürfe der Bande und der krimenellen Vereinigung wurden fallen gelassen und von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Bonn freigesprochen.
 

 
Strafverteidigerbüro Düsseldorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Barnewitz
 
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