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Dr. Lars C. Barnewitz
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Namensrecht bei Scheidung / Adoption
Scheidung/Ehescheidungsverfahren
Scheidung/Name?
Auch nach Ihrer Scheidung können Sie Ihren früheren Ehenamen behalten oder Ihren Mädchennamen/"Männernamen" wieder annehmen. Es besteht auch die Möglichkeit dass Sie einen früheren Ehenamen wieder annehmen.
Zuständig für eine Namensänderung ist das Standesamt.
ADOPTION
Durch eine Adoption können Sie grundsätzlich ebenfalls den "neuen" Familiennamen annehmen, einen Doppelnamen führen oder den alten Namen behalten.
ADELSTITEL
Kann ich als Herr Müller den adligen Namen meiner Ehefrau nach der Heirat annehmen? Wir prüfen dies für Sie, ob dies möglich ist, wobei bei Adligen die Besonderheit herrscht, dass eine solche "Namensänderung" offiziell unter den Adligen nicht anerkannt wird. Grundsätzlich können Sie als Frau oder Mann den Adelstitel Ihres Partners/Partnerin annehmen.