SCHEIDUNG- Neue Chancen und Perspektiven

Seit über 11 Jahren Familienrecht und Scheidungen


Bitte füllen Sie jetzt für Ihre Scheidung das Formular aus, oder senden Sie uns die Informationen schriftlich zu oder vereinbaren Sie einfach einen Termin Antragsformular-Scheidung.
 
Nachdem wir das ausgefüllte Scheidungsformular von Ihnen erhalten haben bekommen Sie sofort Post von uns. Wir kümmern uns nun komplett um Ihre Scheidung.
 
Ebenso haben wir für Sie oft gestellte Fragen und Antworten (faq) zusammengestellt aus denen sich viele Fragen bereits beantworten dürften. Sofern Sie darüber hinaus noch weitergehende Fragen haben stehen wir Ihnen natürlich telefonisch gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Anfragen aber auch schriftlich nach Mandatserteilung an uns stellen. Wir sind für Sie da.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Verfahrensablauf.

einfach Scheidungsformular jetzt ausfüllen und absenden 24 Stundenservice


Familienrechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf seit über 10 Jahren
 
Familienrecht und Scheidung aus einer Hand
 
Onlinescheidung = Ihre Vorteile
 
1. kostensparend und nervensparend, es fallen bei uns nur die Anwaltsgebühren nach dem RVG und dem Gegenstandswert an, keine Zusatzkosten wie Fahrtkosten zum Rechtsanwalt etc. , wenn Sie alles online machen möchten. Fragen Sie uns einfach. Die Gerichtskosten zahlen Sie direkt ans Gericht nachdem Sie vom Gericht das Aktenzeichen kennen. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen müssen Sie keine Gerichtskosten direkt bezahlen.
 
2. Onlinescheidung diskret und schnell
 
3. Scheidungsformular einfach jetzt ausfüllen und absenden
 
4. seit Jahren bewährt, bei Fragen einfach anrufen, wir sind für Sie da
 
5. kompetenter und freundlicher Anwaltsservice seit Jahren
 
Seit über 10 Jahren Jahren führen wir kompetent Scheidungen deutschlandweit durch. Hierbei gehörten z.B. zu unseren zufriedenen Mandanten bereits Ärzte, Journalisten, Ingenieure, Künstler, Sportler, Beamte, Unternehmer, Freiberufler, Führungskräfte, Angestellte, Hausfrauen und Hausmänner, sowie Handwerker, Studenten und Rentner. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular auf unserer Homepage online aus und klicken Sie auf senden. Das ist schon alles und Sie haben Ihre Scheidung heute erfolgreich auf den Weg gebracht.
 
Durch die "Onlinescheidung" können Sie auch noch Ihre Scheidungskosten senken. Wir arbeiten schnell, kompetent und zuverlässig seit Jahren. Die sog. "Online-Scheidung" läuft grds. wie die normale Scheidung ab, wobei Sie aber nicht zwingend einen Anwaltsbesuch benötigen. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld. Alles läuft per Internet, Fax, Telefon und/oder Post ab, wenn Sie möchten. Sie benötigen keine Anfahrtswege, oder lange Besprechungstermine mehr!
 
Wir sind seit Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
 
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns, wenn Sie nicht nur telefonisch Fragen möchten. Dies kostet Sie nicht mehr an Anwaltsgebühren, als wenn Sie alles nur online von uns geregelt haben möchten. Wir freuen uns auf Sie.
 
Wir erstellen für Sie auch gerne Ihren Ehevertrag oder Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung. Dies bietet sich z.B. an, wenn z.B. eine Immobilie oder mehrere Immobilien bestehen, PKW´s, Konten, Aktien, etc. oder aber auch Schulden, deren Tilgung geklärt werden muß.
Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin: 0211 - 67 99 236
 

Eine Online-Scheidung bietet sich z.B. an, wenn Sie sich einverrnehmlich von Ihrem Partner/Partnerin scheiden lassen möchten und Sie bald oder bereits seit einem Jahr getrennt leben. Die Scheidung muss grundsätzlich dort eingereicht werden, wo Ihr Ex-Partner (W/M) zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages wohnt/wohnen wird bzw. wo die Kinder mit einem Elternteil leben.
 
Ihr Partner/Partnerin bräuchte grundsätzlich keine anwaltliche Vertretung, wenn Sie anwaltlich vertreten sind und sie könnten sich die Anwaltskosten teilen. Ein Anwalt in Deutschland darf allerdings nur einen Mandanten vertreten, also nicht beide Ehepartner zusammen. da die Vertretung von beiden Parteien gesetzlich (grundsätzlich) verboten ist. Ihr Partner dürfte vor Gericht auch nur dem Scheidungsantrag zustimmen und dürfte grundsätzlich keinen eigenén Antrag stellen. Der Scheidungsantrag muß von demjenigen eingereicht werden der anwaltlich vertreten ist. Ansonsten müßte er sich ebenfalls einen eigenen Anwalt nehmen. Sofern Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben überreichen sie diese bitte an den Rechtsanwalt . Wenn Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschliesen möchten informieren Sie uns bitte direkt hierüber. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in diesen Lebensbereichen und entwerfen für Sie Ihre Vertragstexte.
 
GRATIS-kostenlos Ihre Scheidungskosten ermitteln lassen, einfach Formular ausfüllen und absenden oder per Post zusenden.
 
Sie können natürlich auch eine "Online-Scheidung" wählen, wenn Ihr Ehepartner anwaltlich vertreten wird. Einfach ONLINE SCHEIDUNG jetzt auf den Weg bringen:
Gerne können Sie auch einen Besprechungstermin vereinbaren. Für Ihre Scheidung füllen Sie einfach jetzt online Ihr Scheidungsformular aus und beschleunigen Sie dadurch Ihre Scheidung Antragsformular-Scheidung.
 

 
Nochmals Zusammenfassung Ihrer Vorteile, zögern Sie nicht mehr und starten Sie in ein neues Leben:
 
Ihre VORTEILE wenn Sie sich über die Anwaltskanzlei Dr. Lars Barnewitz scheiden lassen:
guter kompetenter und freundlicher Service und kostenlose Infos auf unserer Homepage:
 
1. wir arbeiten seit Jahren kompetent, schnell und zuverlässig
 
2. Sie erreichen uns wochentags täglich und wir rufen Sie gerne zurück
 
3. Sie erhalten kurzfristig einen persönlichen Termin, keine Mehrkosten an uns
 
4. Auf Wunsch erstellen wir Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen für Sie.
 
5. Info: Der Scheidungstermin vor Gericht dauert oftmals nur 10-15 Minuten.
 
6. Sie können alles bis auf den Scheidungstermin selbst über uns per Telefon, online oder über Fax abwickeln und sparen so, Zeit, Geld und Nerven.
 
7. Nutzen Sie unseren inovativen Service noch heute. Auch wenn Sie in Berlin, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, München oder Stuttgart wohnen sind wir für Sie da. Fragen Sie uns einfach. Wir arbeiten zusätzlich mit vertrauensvollen Rechtsanwälten deutschlandweit zusammen.
 
8. bei einvernehmlichen Scheidungen reicht nur ein Anwalt und so können Sie sich mit Ihrem Partner/Partnerin die Kosten teilen und nehmen nur uns als Anwalt (gesetzlich werden wir nur Sie vertreten und nicht beide Ehepartner, da in der BRD kein Anwalt beide Ehepartner vertreten darf).
 
9. Das Familiengericht kann den Gegenstandswert in einfachen Fällen bis zu 25 % reduzieren. Das Gericht entscheidet hierüber aber allein. Dadurch können Sie zusätzlich Geld sparen, wenn Sie möchten regen wir dieses bei Gericht für Sie an, sprechen Sie uns an.
 
10. Sie zahlen erst, wenn der Scheidungsentwurf fertig ist. Bei Wunsch können Sie Raten bis zum Scheidungstermin an uns bezahlen.
 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barnewitz freut sich auf Sie, rufen Sie uns an: 0211 - 67 99 236
 
Blücherstraße 1 A, Ecke Nordstraße, Am Dreieck (Haus der Santander-Bank)
 
404 77 Düsseldorf
 
Wir möchten, dass Ihre Scheidung streßfrei, einfach, schnell und zu Ihrer Zufriedenheit verläuft. Bringen Sie jetzt ganz einfach und bequem von zu Hause Ihre Scheidung auf den Weg und füllen Sie das Scheidungsformular auf unserer Homepage aus. Wir freuen uns auf Sie und sind für Sie da. Ihre Anwaltskanzlei für Scheidungen aus Düsseldorf.
"Schnell", zuverlässig und kompetent scheiden lassen. Wir helfen Ihnen hierbei
 
0211 - 67 99 236
 
*"Ab 0 €" ist Ihre Scheidung für Sie möglich, wenn Sie vom Gericht PKH (Verfahrenskostenhilfe) ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen! Wir rechnen dann mit dem Gericht ab. In diesem Falle brauchen Sie an uns nichts zu bezahlen.
 
Wenn für Ihre Scheidung keine PKH (Verfahrenskostenhilfe) vom Gericht bewiligt wird oder wir Ihre Sache nicht mit PKH übernehmen fallen für Ihre Scheidung nur die gesetzlichen Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert an, die bei jedem Anwalt in der BRD grundsätzlich gleich sind. Das Gericht setzt den Gegenstandswert verbindlich fest.