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Dr. Lars C. Barnewitz
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gute Strafverteidigung - weil ich es mir Wert bin
Kosten der Strafrechtsverteidigung, Fachanwalt für Strafrecht
Keinen Schritt ohne meinen Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz, machen Sie keine Aussage
Gute Strafrechtsverteidigung ist zeitintensiv und kostet Geld
Grundsätzlich können Sie auch mehrere Verteidiger beauftragen, wie Sie dies im Fall Kachelmann beobachten konnten. Nach der Strafprozessordnung können Sie maxismal 3 Verteidiger beauftragen. Kachelmann hatte auch noch einen Medienanwalt etc. Grundsätzlich reicht aber ein Anwalt.
Im Strafrecht geht es oftmals um viel für Sie. Manchmal geht um viele Jahre von denen Sie evtl. befreit werden, oder die reduziert werden. Wir erziehlen grundsätzlich seit Jahren gute Ergebnisse. Insofern entscheiden Sie sich für den richtigen Anwalt, wenn Sie einen suchen.
Sie erwarten zu Recht, dass sich Ihr Rechtsanwalt engagiert mit Ihrer Sache lange und gut beschäftigt und sich um Sie kümmert. Der Anwalt muss nicht nur die Akten studieren und eine Strategie mit Ihnen ausarbeiten, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht intensiv und öfters für Sie verhandeln (insbesondere wenn die Ermittlungen noch weiter andauern).
Professionelle aktive Verteidigung kostet insofern viel Zeit und Geld. Die Vergütung können Sie oder Dritte bezahlen. Die gesetzlichen Gebühren decken die Tätigkeit oftmals nach einer gewissen Zeit bereits nicht mehr ab, so dass wir eine Vergütungsvereinbarung treffen und einen entsprechend hohen Vorschuss, wie anwaltliche Kollegen dies ebenfalls tun. Vermeintlich anfänglich preiswerte Angebote anderer Kollegen können sich manchmal am Ende als sehr sehr teuer für Sie heraus stellen.
Wie Ihr Strafrechtsverfahren ausgeht wird vermutlich nicht unerheblich davon abhängen, was für einen Veteidiger Sie ausgewählt haben und wie dieser sich zeitlich für Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht einsetzte. Vereinbaren Sie einen Termin.
Telefon: 0211 - 67 99236 Anwaltsnotruf: 0163 - 555 1927
Nur in Einzelfällen übernehmen wir Pflichtverteidigungen:
Fragen Sie uns, ob wir Ihre Verteidigung im Rahmen einer Pflichtverteidigung, sofern eine solche vorliegt (notwendige Verteidigung und "Armenrecht) übernehmen oder nicht. In der Regel vereinbaren wir zu der Pflichtverteidigung mit Ihnen ein freiwilliges Zusatzhonorar, wegen des Zeitaufwandes und der Bedeutung der Sache für Sie. Das Honorar können z.B. Verwandte bezahlen oder Freunde.
Ein Fall der notwendigen Verteidigung (auch Pflichtverteidigung) besteht z.B. nur, wenn Ihnen ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder länger vorgeworfen wird, oder wenn ein Bewährungswiderruf droht etc. Auch wenn Sie ein Jugendlicher sind kann ein Fall der notwendigen Verteidigung im Strafrecht vorliegen.
ACHTUNG seit 2010 wird einem in Haftfällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wenn kein eigener Anwalt benannt wird. Machen Sie keine weiteren Fehler und beauftragen Sie uns.
Auch Opfer können in bestimmten Fällen als Nebenkläger (W/M) einen Rechtsanwalt beigeordnet bekommen.