Kompetente Scheidung aus Düsseldorf für Sie

Anwaltskosten für Ihre Scheidung, ab 0 €* Seit Jahren führen wir kompetent Scheidungen durch.



Was kostet meine Scheidung? Ihre Scheidung kann für Sie evtl. gar nichts kosten, ist also ab 0 € Anwaltskosten und Gerichtskosten möglich, *wenn Sie Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung vom Gericht bewilligt bekommen (Prozeßkostenhilfe). In diesem Falle würde das Gericht die Kosten für Sie bezahlen. Sie bräuchten an uns nichts zu bezahlen. Ein PKH-Formular finden Sie auch auf unserer Homepage, wenn Sie einen PKH-Antrag stellen möchten. Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und reichen Sie alle Vermögensnachweise für das Familiengericht mit ein.
 
Wenn keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert Ihrer Scheidung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wie bei allen Anwälten in Deutschland auch.
 

Füllen Sie jetzt einfach unser Scheidungsformular online aus. Wir reichen Ihre Scheidung schon morgen ein, wenn Sie dieses wünschen und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Onlinescheidung ist diskret, schnell und einfach. Bei Fragen rufen Sie einfach unsere Anwaltskanzlei an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
 
GRATIS KOSTENVORANSCHLAG bei uns für Ihre Scheidung einholen - einfach FORMULAR AUSFÜLLEN und jetzt absenden.
Wir melden uns bei Ihnen schnell. In der Regel reagieren wir wochentags innerhalb von ein paar Stunden bzw. einem Tag
 
Scheidungsformular.
 

Bringen Sie Ihre Scheidung noch heute von zu Hause bequem und einfach auf den Weg. Sie können dies diskret, kostengünstig und schnell jetzt online erledigen und uns Ihren persönlichen Scheidungsantrag übersenden (Ihren Scheidungsantrag finden Sie auf unserer Homepage zum Anklicken, ausfüllen und einfach direkt absenden).
 
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch am Telefon. Rufen Sie uns einfach an. Wir rufen Sie gerne zurück. 0211 - 67 99236
 
Für die kostenlose Berechnung der gesetzlichen Anwaltskosten Ihrer Scheidung benötigen wir Informationen von Ihnen:
Übersenden Sie uns bitte einfach per Mail, Post oder Fax Ihre aktuellen drei Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate (Nettoeinkommen) und teilen Sie uns mit, ob Sie minderjährige Kinder aus der Ehe haben und wie hoch das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin ist und ob Sie z.B. Kreditraten bedienen müssen, oder andere Vermögenswerte, wie Immobilien haben.
 
Die gesetzlichen Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert Ihrer Einkommen addiert (Nettoeinkommen beider Partner x3) und den Werten des Versorgungsausgleichs (Rentenansprüche/Rentenanwartschaften). Das Gericht legt aber erst verbindlich den Gegenstandswert fest.
 
Sofern Sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen können wir bei Ihrem Wunsch für Sie versuchen den Gegenstandswert um ca. 30 % für Sie zu reduzieren. Die Entscheidung liegt allerdings allein beim jeweils zuständigen Familiengericht den Gegenstandswert festzulegen. Alle anderen versprechen im Internet sind nicht richtig.
 
Teilen Sie uns freundlicherweise auch noch mit wieviel Kinder Sie haben und wie alt sie sind. Gibt es einen Ehevertrag? Muß über die Scheidung hinaus noch etwas geklärt werden? Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung mit möglicherweise nur einem Anwalt? In diesem Falle könnten Sie sich z.b. die Anwaltskosten und Gerichtskosten teilen, wenn darüber z.B. eine Vereinbarung getroffen wird.
 
Rufen Sie uns einfach an. Wir sind Ihre kompetente und persönliche Familienrechtskanzlei und Scheidungskanzlei in der Landeshauptstadt von NRW in Düsseldorf.
 

0211 - 67 99 236
 

Bildrecht bei Düsseldorf MArketing Tourismus GmbH
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