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Dr. Lars C. Barnewitz
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Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf: 0163 - 555 1927 oder 0211 - 67 99236
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz: 0163 - 555 1927
Strafrechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz Düsseldorf
Wir vertreten unsere Mandanten seit über 10 Jahren auf den Gebieten des Strafrechts bundesweit und sind für Sie da. Wir legen direkt für Sie los. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Sie sind es sich Wert. Strafverteidigung ist zeitaufwendig und notwendig. Im Strafrecht müssen Sie grundsätzlich selber die Kosten Ihres Anwaltes tragen.
Wenn Sie eine polizeiliche Ladung erhalten haben schalten Sie direkt einen Strafverteidiger ein und beauftragen Sie uns. Wir sagen den Termin für Sie bei der Polizei ab und besorgen uns die Ermittlungsakte und verteidigen Sie professionell. Gehen Sie kein Risiko ein. Ihr engagierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz setzt sich bundesweit für Sie ein: Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz:
0211 - 67 99236,
0163 - 555 1927
Wir verteidigen Drogenverfahren aller Art, grosse Mengen, kleine Mengen, Handel treiben, Einfuhr, internationale Bezüge, Plantagen,
Jugendstrafrecht ab 14 Jahren bis 17 Jahren, ab 18 Jahren bis 21 Jahren evtl. noch Jugendstrafrecht
Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Anklageschrift, Terminsladung
Arztstrafrecht (Körperverletzungen, Berufsrecht, Untreue etc.)
Auslieferungsverfahren/Europäischer Haftbefehl
Strafrecht, richterliche Vorführung, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Fußfessel,
Haftsachen, Haftvermeidung, Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr
Untersuchungshaft, Haft, Verhaftung, Kaution, Kautionsaushandlung
Wirtschaftsstrafrecht, Haftvermeidung
Computerstrafrecht; Internetstrafrecht, Phising, Casino
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
falsche Verdächtigung
räuberische Erpressung;
Drogenhandel, drogenverkauf, drogenkonsum, Einfuhr von Drogen, Waffen, internationale Drogengeschäfte, Bande,
Drogendelikte, BtMG, Eigenkonsum
Cannabis
Heroin,
Kokain,
Haschisch,
Amphetamine,
LSD,
Marihuana usw.
Pillen
Haftstrafen, Einstellungen, Auswirkungen auf den Führerschein
Bande etc.
§§ 35, 31 BtMG in Einzelfällen
Betrug, ec-Karten Betrug,
Untreue
Verkehrsstrafrecht, wie Unfallflucht
Ordnungswidrigkeiten
Diebstahl
Raub
Gewaltdelikte; Mord, Totschlag, Schlägerei, Unfall,
Körperverletzungen, Schlägerei,
räuberische Erpressung,
gefährliche Körperverletzung,
schwere Körperverletzung
Opfervertretung; Schadensersatzansprüche,
Stalking und Opferrechte
Berufung; Beweisanträge, Schutzschriften/Verteidigungsschriften
Revision z.B. vor dem Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht
Offener Vollzug, wir stellen für Sie gerne einen solchen Antrag und handeln dieses aus.
Gnadenanträge, wenn Sie in der JVA sind
Sexualstraftaten, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, § 177 StGB etc., Pornographie
Unterbringungssachen, gerichtliche Anhörungen und Gutachtenauswertungen und Abwehr der Gutachten
Graffiti z.B. auf Gebäude besprühen (Sachbeschädigung, evtl. Beleidigung und Schadensersatzansprüche etc. §§ 303, 185 StGB, 823 BGB iVm mit den Vorschriften des Strafgesetzbuches)
Banküberfälle, Überfall auf Supermärkte, Überfälle auf Tankstellen etc.
0211 - 67 99 236 Fachanwalt für Strafrecht, bundesweite kompetente langjährige Verteidigung vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und den BGH für Strafrechtssachen
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barnewitz hat das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" von der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin verliehen bekommen. Wir besuchen jedes Jahr für Sie Fachseminare zur Sicherung der Qualität.
Zusätzlich erhält Rechtsanwalt Dr. Barnewitz jährlich das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltvereins, Berlin. Wir halten selber Vorträge und geben zusätzlich viel Geld für Fortbildungen und Fachbücher für Sie aus, um für Sie besonders leistungsstark zu sein.
Einsatz, fachliche Kompetenz und Erfahrung hat einen Namen.
Ihre Anwaltskanzlei Dr. Barnewitz aus Düsseldorf: 0211- 67 99 236