Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung

z.B Kinder absichern, falls Ihnen etwas passiert, Vorsorgevollmacht


Rechtsanwalt Familienrecht Anwalt Düsseldorf
 

Vorsorgevollmacht - Schutz meiner Kinder, Betreuer vermeiden, selber bestimmen
Der Gesetzgeber ist 2009 aktiv geworden. Lassen Sie sich beraten und vertreten nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen seit dem 01.09.2009.
 
Was passiert, wenn Ihnen und Ihrem Partner(in) z.B. etwas passiert?
Es kann in diesem Fall eine völlig fremde Person für Ihre Kinder als Betreuer vom Gericht bestellt werden, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Lassen Sie sich beraten und lassen Sie eine Vorsorgevollmacht zum Schutz Ihrer Familie und Ihres Willens erstellen. Zusätzlich wird dieser gesetzlicher Betreuer grundsätzlich aus Ihrem Vermögen bezahlt.
 
oder was passiet, wenn mir etwas passiert, so dass ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? Ich möchte aber bestimmen, wer was mit mir machen darf.
 
Für die Vorsorgemacht ist Geschäftsfähigkeit erforderlich. Insofern sollten Sie nicht zu spät warten. Auch ist es möglich verschiedenen Menschen für verschiedenen Lebensbereiche eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Sie können eine solche Vorsorgevollmacht auch wieder widerrufen. Insofern kann auch hierdurch ein gesetzlicher Betreuer vermieden werden.
 
Damit das Vormundschaftsgericht von der Existenz einer Vorsorgevollmacht erfährt, kann diese z.B. bei der Bundesnotarkammer oder beim Nachlassgericht etc. hinterlegt werden.
 
Patientenverfügung
Auch Personen, die unter Betreuung stehen und Demenzkranke können eine Patientenverfügung erstellen, da die Einwilligungsfähigkeit ausreicht . Wir helfen Ihnen weiter.